CDU Edingen-Neckarhausen.
Zukunft gemeinsam gewinnen.

Wie geht’s weiter mit Feuerwehr, Rot Kreuz und HLZ? Anfrage der Presse an die örtliche CDU. Hier die ausführlichen Antworten.

Da die Presse, wie auch wir, leider nur ein begrenztes Zeilenkontingent zur Verfügung hat und demnach die Standpunkte der Fraktionen nur stark gekürzt veröffentlichen kann, möchten wir Ihnen an der Stelle nochmals die Möglichkeit bieten unsere Stellungnahme von letzter Woche an den MM in voller Länge zur Verfügung zu stellen: Auf die Dringlichkeit, wie im Bericht der UKBW dargelegt, haben wir bereits in unserer vorherigen Stellungnahme verwiesen und schließen uns den Ausführungen der UKBW an. 

Die Mängel in den Gerätehäusern der Feuerwehr müssen aus bekannten Gründen umgehend beseitigt werden! Dass es mit dem HLZ schnellstmöglich losgehen soll, haben wir ebenfalls in unserer Stellungnahme bereits dargelegt. Zur Präzisierung:

1. Grundvoraussetzung für bauliche Realisierung des HLZ ist eine plausible und demnach vertretbare mittelfristige Finanzplanung der Gemeinde. 

Die anstehenden außerordentlichen Ausgaben (HLZ, Pestalozzi-Schule, Hebewerk usw.) müssen wenigstens zu einem bestimmten Prozentsatz, z.B. zu 50% gegenfinanziert werden. Andernfalls droht der Gemeinde schon bald die politische Handlungsunfähigkeit aufgrund von extremer Überschuldung. Dies gilt es unbedingt zu verhindern.  Die CDU hat in der Vergangenheit intensiv Vorschläge zur Stabilisierung des Haushalts gemacht, gerade und explizit im Hinblick auf die anstehenden Maßnahmen: Kindergarten-Neubau, HLZ, Sanierung Pestalozzi-Schule, und Hebewerk, welche bekanntlich mehrheitlich abgelehnt wurden.

Sobald der CDU-Fraktion ein plausibles Konzept zur Finanzierung des HLZ seitens der Verwaltung durch außerordentliche Mehreinnahmen vorgelegt worden ist, stimmen wir der Maßnahme umgehend zu. 

Bislang ist dies jedoch leider noch nicht der Fall. Dennoch sind wir zuversichtlich, dass dies der Verwaltung zeitnah gelingen wird. Ob 2023 gebaut werden kann hängt unsererseits primär davon ab, welche Gegen-Finanzierungskonzepte die Verwaltung vorlegt.

2. Grundvoraussetzung für die bauliche Errichtung des HLZ ist die infrastrukturelle Fertigstellung des Plangebiets im Zuge der Erschließungsmaßnahmen für das Gewerbegebiet „in den Milben“. 

Ohne bauliche infrastrukturelle Erschließung des Gebiets, kann logischerweise kein HLZ errichtet werden.