Halbjahresbericht über die Finanzlage der Gemeinde: Die „Schuldenkönig-Debatte“ ist wieder da – für uns leider nicht überraschend, sondern mit Ansage
Im Juli, genau vor fünf Jahren, nachdem im Gemeinderat eine hitzige Debatte über die Frage der Gemeindefinanzen im Zuge der Mittelgewann-Diskussion geführt wurde, ob die Gemeinde nun bald „Schuldenkönig“ respektive „pleite“ sei, kehrte die Diskussion, dank den Ausführungen der UBL, wieder mit voller Wucht zurück in den Mittelpunkt des kommunalen Geschehens. Damals ging es neben der drängenden Wohnraumfrage auch um die zentrale Frage der Finanzen, nämlich ob man mithilfe eines neuen Wohngebiets anstehende Investitionen in Kindergärten, Schulen, HLZ usw. gegenfinanzieren sollte oder nicht. Wir haben uns damals aus nachweislich guten Gründen dafür ausgesprochen. Viele andere leider nicht. Und nun ist die Situation wie sie ist: schlechter denn je und zwar mit Ansage. Was damals galt, nämlich, dass wenn die Gemeinde nicht schnell, ernsthaft und dauerhaft ihre Einnahmeseite signifikant stärkt, (die Ausgaben wird sie aus diversen Gründen nur minimal kürzen können) in eine massive finanzielle Schieflage gerät. Damals 2016 und -17 noch von vielen als unbegründete Dramatisierung und als billiger Vorwand für ein Neubaugebiet lapidar beiseitegeschoben, sind unsere damaligen Prognosen leider Wirklichkeit geworden. Es war also schon vor einigen Jahren absehbar, dass, wenn die Gemeinde auf der einen Seite ihre Pflichtaufgaben zu erfüllen hat plus freiwillige Leistungen erfüllen möchte, die aktuellen jährlichen Einnahmen bei weitem nicht ausreichen würden. Im Gemeinderat wusste das auch schon immer jeder und in den Haushaltsreden wird dazu auch regelmäßig mit größtmöglichem Pathos Stellung bezogen, nur passieren tut dann einfach (fast) nichts mehr. Nun wiederholt sich die Geschichte im Kleinen erneut und das obwohl diesmal doch eigentlich alles richtig gemacht wurde. Drei gemeindeeigene Grundstücke, die man einheimischen Familien vergünstigt anbieten könnte, zum Kauf oder in Erbpacht. Im Innenbereich, voll erschlossen, nicht im „bösen“ Außenbereich. Zusätzlich ein neuer Naturspielplatz und ganz wichtig, extra für die OGL, ein zusätzliches Biotop. Doch alle Argumente von damals - gegen ein großes Baugebiet und stattdessen für kleine Abrundungen - zählen heute nichts mehr. Warum weiß kein Mensch, ist aber leider so. Und von dringend benötigten Zusatzeinnahmen für die Gemeinde möchten viele nun auch nichts mehr hören und das in dieser schwierigen Situation. Folglich kommt es nun zu umfassenden Gebühren- und Steuererhöhungen und parallel zu Kürzungen im kulturellen Bereich. Und das ist erst der Anfang.
(LS)
Nun ist es auch so, dass wir die Hoffnung nicht gänzlich verloren haben, jedoch fast. Grund hierfür ist der, dass wir
Auf den ersten Blick scheint die Finanzlage der Gemeinde gar nicht so schlecht zu sein. So hat die Jahresrechnung 2020 mit einem Ergebnis von 491.000 Euro im Plus geschlossen. „Der Abschluss aus laufender Tätigkeit fiel somit um rund 2.2 Mio. Euro besser aus als geplant, da ein Defizit für 2020 von rund 1.705 Mio. Euro veranschlagt war,“ so die Verwaltung. Coronabedingte Ausgleichszahlungen von Land und Bund haben die Einnahmeausfälle der Gemeinde aufgrund der Pandemie erheblich abgemildert. Ob diese Sonderzuweisungen im aktuellen und kommenden Jahr erneut in dieser Höhe ausgezahlt werden, gilt als unwahrscheinlich. Bereits geplante Einnahmen (außerordentliche Erträge) in Höhe von rund 6 Mio. Euro, konnten bislang nicht realisiert werden, weil etliche Projekte langsamer vonstattengehen als geplant. Hier muss die Gemeindeverwaltung ihr Möglichstes tun, um noch in diesem Jahr durch Grundstücksverkäufe den Haushalt zu stabilisieren.
hat die Gemeinde aber nicht nur weniger Einnahmen, sondern auch weniger Ausgaben.
Nun ist es so, dass aktuell und auch weiterhin in Zukunft etliche
zu Veränderungen im unmittelbaren Umfeld von Menschen geht, ganz gleich ob am Ortsrand oder in der Ortsmitte, gibt es Argumente dafür und dagegen. In diesem Spannungsfeld muss der Gemeinderat entscheiden was zulässig sein soll und was nicht und zwar auf Grundlage der aktuellen Gesetzgebung und der Prämisse des Allgemeinwohls. Als zum Beispiel der Bebauungsplan für einen Großteil von Neu-Edingen geändert wurde, gab es wenig Diskussionsbedarf. Ziel war es die Gleichbehandlung für alle durch eine saubere Rechtsgrundlage herbeizuführen. Der Grundsatz der Gleichbehandlung, wie auch die anderen o.g. städtebaulichen Belange, sind hierbei Richtschnur für eine gerechte und nachvollziehbare Entscheidung. Momentan ist es leider in einigen Bereiche so, dass mache Grundstück fast gänzlich bebaut sind und andere nur zu einem geringen Prozentsatz bebaut werden dürfen. Das ist weder objektiv nachvollziehbar noch gerecht. Darum setzen wir uns als CDU-Fraktion für eine nachvollziehbare, transparente und gerechte Überarbeitung veralteter Bebauungspläne ein, um möglichst allen Anliegen und Bedürfnissen der heutigen Anwohner gerecht zu werden.
(LS)