Bebauungsplan "HLZ und Gewerbe in den Milben" als Satzung beschlossen
Nachdem der Gemeinderat am 21.06.2017 die Entwürfe des Bebauungsplans erstmalig beschlossen hat, wurde nun, fast genau auf den Tag vor fünf Jahren, am 22.06.22 der Satzungsbeschluss gefasst. Dieser tritt als Satzung in Kraft, d.h. er ist jetzt rechtskräftig. Nun geht es darum die bauliche Erschließung schnellstmöglich voranzutreiben, da eine erhebliche Zahl an Gewerbetreibenden aus der Gemeinde auf die Erschließung des neuen Gebiets wartet. Schon heute ist absehbar, dass wegen des flächenmäßig geringen Umfangs des Gebiets und der gleichzeitig großen Nachfrage nach Gewerbeflächen das neue Gebiet nicht alle Interessenten zum Zuge kommen werden. Hieran anschließend wurde in der Mai-Sitzung das Thema „kommunale Wirtschaftsförderung und Gewerbeentwicklung“ behandelt. Auch in diesem Rahmen haben wir seitens der CDU-Fraktion nochmals die Wichtigkeit und Dringlichkeit solcher infrastrukturellen Maßnahmen hervorgehoben. Viele Traditionsbetriebe, aber auch jüngere Unternehmen, große wie kleine, die viele Bürger aus der Gemeinde beschäftigen und mit ihren Gewerbesteuerzahlungen mit dazu beitragen die öffentliche Infrastruktur und das Leben vor Ort zu finanzieren, benötigen und erwarten zu recht von der Politik Verlässlichkeit, wozu auch die Planungssicherheit für Betriebserweiterungen zählt. Mit der Schaffung zusätzlicher Gewerbeflächen lösen wir dieses Versprechen zumindest zum Teil ein, wohlwissend, dass auf dieser recht überschaubaren Fläche bei weitem nicht alle zum Zuge kommen werden. Unter ökologischen Gesichtspunkten macht das Nichtbauen schon deshalb keinen Sinn, weil die expandierenden Betriebe anderswo mit Kusshand genommen werden und Flächen erhalten. Die Arbeitsplätze und Steuereinnahmen sind dann selbstredend ebenfalls weg. Da unsere schöne Gemeinde allerdings auch nicht über unendlich viele Freiflächen verfügt, die sich problemlos bebauen ließen, ist eine maßvolle Innen- und Außenentwicklung von mindestens ebenso großer Bedeutung. Der Erhalt landwirtschaftlicher Flächen ist neben der ökologischen Bedeutung sowie der Erholungsfunktion gleichwohl von zentraler Bedeutung, weshalb es unter Einbeziehung aller Belange gilt, vernünftige Lösungen zu finden. Und wenn zukünftig die Entwicklung weiter voranschreitet wie vorgesehen, wird auch die Feuerwehr das dringend benötigte HLZ erhalten. Darum gilt unser Dank an der Stelle ganz besonders den Feuerwehrlern, wie auch den örtlichen Unternehmern, die alle auf ihre Art, beständig unter hohem persönlichen Einsatz, einen unverzichtbaren Teil für die Allgemeinheit leisten.
(LS)