Grundsteueranpassung 2025
Die Anpassung des Grundsteuerhebesatzes auf 230 v.H., die in der vergangenen Gemeinderatssitzung beschlossen wurde, ist zwar nicht erfreulich, aber unumgänglich. Dies bedeutet für alle Bürger eine Steuererhöhung und führt zu höheren Einnahmen für die Gemeinde. Die Notwendigkeit dieser Anpassung ergibt sich aus zwei Hauptgründen: Zum einen aufgrund der bevorstehenden Grundsteuerreform, die ab 2025 in Kraft tritt, und zum anderen wegen der zunehmenden Verschuldung unserer Gemeinde. Bereits im Rahmen der Gemeinderatswahl war uns als CDU-Fraktion bewusst, dass wir um eine Erhöhung der Hebesätze nicht herumkommen würden. Wichtig war uns jedoch, dass die Steueranpassung in einem moderaten und vertretbaren Rahmen erfolgt. Die Diskussionen mit den anderen Fraktionen und der Gemeindeverwaltung verliefen stets konstruktiv, auch wenn gelegentlich intensiv für die jeweilige Position gekämpft wurde. Der gefundene Kompromiss stellt einen guten Ansatz dar, um die Einnahmenseite unserer Gemeinde zu verbessern. Es steht jedoch fest, dass die Grundsteuer allein zur Sanierung des Haushalts nicht ausreichen wird.
In vielen Gesprächen mit unseren Bürgern wurde deutlich, dass häufig eine Vermischung von Grundsteuerreform und Grundsteuerhebesatz erfolgt. Diese sind jedoch zwei unabhängige Verfahren. Die Grundsteuerreform führt zu einer Verschiebung der Steuerlast zugunsten kleiner, stark bebauter Grundstücke, während große Grundstücke nach der Reform höher besteuert werden. Eine vorgezogene Anpassung des Hebesatzes hätte keine Auswirkungen auf das Steueraufkommen gehabt. Dies wurde ebenfalls durch unseren Bürgermeister in der letzten Gemeinderatssitzung ausführlich erörtert.
Gerne erläutern wir unsere Standpunkte auch im persönlichen Gespräch und sind offen für Fragen und Anregungen.