Bericht zur vergangenen Gemeinderatssitzung - Bebauungsplan „Südliche Hauptstraße Neckarhausen“
Beim Tagesordnungspunkt zur Beschlussfassung Bebauungsplan „Südliche Hauptstraße Neckarhausen“ kam es jedenfalls für unsere Fraktion zu unerwarteten Diskussionen hinsichtlich bestimmter Festsetzungen. Insbesondere die OGL forderte hier eine stärkere Berücksichtigung arten- und naturschutzrechtlicher Aspekte. Diese sind rechtlich möglich aber nicht zwingend bis ins kleinste Detail festzusetzen, wie z.B. durchlässige Zäune zwischen den Gärten, „insektenfreundliche“ Beleuchtung auf Privatgrundstücken und einiges mehr, innerhalb des Plangebiets.
Wir waren über diese doch vehement vorgetragene Kritik schon verwundert, vor allem, da der Bebauungsplan schon mehrfach intensiv öffentlich beraten wurde. Klar ist für uns in diesem Zusammenhang, dass die Absicht neuer Bebauungspläne Rechtssicherheit für die Eigentümer und Bewohner schaffen muss. Vereinfachungen sind unsererseits ebenso dringend notwendig und nicht immer noch mehr Vorschriften, die am Ende keiner mehr versteht und vor allem von niemandem mehr eingehalten werden. Daher haben wir in diesem Zusammenhang auf die Verhältnismäßigkeit hingewiesen. EU, Bund und Land machen es den Gemeinden und ihren Bürger durch ihre ständig zunehmende Regulierungswut immer schwerer.
Daher ist es dringend geboten, dass zumindest auf der Gemeindeebene die Volksvertreter alles dafür tun es den Menschen einfacher und nicht noch schwerer zu machen. Arten- und Naturschutz sind bereits Bestandteil des übergeordneten Rechts, das hier im Ort gilt und daher allseits Anwendung findet, daher sieht die CDU-Fraktion wenig Anlass an dieser konkreten Stelle noch schärfere Vorschriften zu erlassen, zumal es sich um einen alten und demnach bebauten Ortsteil handelt. Im Zuge der Planung von Neubaugebieten lässt sich vieles sinnvollerweise von Beginn an regeln, im Bestand ist das deutlich schwieriger, zumal in genannten Plangebiet ergänzend zum Bebauungsplan noch eine Gestaltungssatzung obendrauf kommt, die es den Eigentümern schon schwer genug macht alte Gebäude nach ihrem Willen zu sanieren, anzubauen, umzubauen oder durch einen Neubau zu ersetzen. Der Artenschutz ist für uns eine Selbstverständlichkeit, den es an möglichst vielen Punkten zu stärken gilt. Ganz besonders dort wo mit geringem Aufwand die größten Ergebnisse erzielt werden. Im Altbestand an dieser Stelle ist dies leider nicht der Fall.
(LS)