CDU Edingen-Neckarhausen.
Zukunft gemeinsam gewinnen.

Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Prof. Dr. Wolfgang Reinhart MdL und der finanzpolitische Sprecher Tobias Wald MdL zu den aktuellen Beratungen zur Grundsteuer für Baden-Württemberg:

"Omas kleines Häuschen darf nicht gleich bewertet werden wie Luxuswohnungen nebenan."

„In Baden-Württemberg müssen durch die Reform des Grundsteuergesetzes 5,6 Millionen Immobilien neu bewertet werden!

Das ist ein enormer Aufwand für die Verwaltung des Landes. Deshalb dürfen wir nicht zu lange warten. Ich gehe davon aus, dass wir bis zur Sommerpause ein Grundsteuergesetz beschließen werden.

Das Grundsteuergesetz ermächtigt in Deutschland die Gemeinden, auf die in ihrem Gebiet liegenden bebauten, unbebauten und landwirtschaftlich genutzten Grundstücke Grundsteuern zu erheben. Die Grundsteuer ist neben der Gewerbesteuer die wichtigste Steuer, die direkt den Gemeinden zufließt. Sie trägt im erheblichen Maße zur Finanzierung der Gemeindehaushalte bei. Im Jahr 2018 lag das Aufkommen aus der Grundsteuer in Baden-Württemberg bei rund 1,8 Milliarden Euro. Ab 2025 sind die neuen Grundsteuerwerte anzuwenden.

Für uns hat oberste Priorität, dass die Grundsteuerreform nicht zu Steuererhöhungen und Belastungssprüngen bei Mietern und Eigentümern führt. Versteckte Steuererhöhungen wird es mit der CDU in Baden-Württemberg nicht geben.

Deshalb müssen auch die Gemeinden vor Ort mit ihren Hebesätzen verantwortungsbewusst umgehen“, so Wald. Der Bund hat den Weg für eine Länderöffnungsklausel bei der Grundsteuer freigemacht. Das war unser Ziel, dafür haben wir gekämpft.

Jetzt müssen wir diese Chance auch nutzen“, forderte Reinhart. 

„Wir wollen eine Grundsteuer, die Wohnen nicht noch teurer macht. Wir wollen ein einfaches und gerechtes Grundsteuermodell. Damit stehen wir für eine verfassungskonforme und transparente Lösung ein.

Für uns ist klar:

Omas kleines Häuschen darf nicht gleich bewertet werden, wie der Komplex mit mehreren Luxuswohnungen direkt nebenan. Deshalb sprechen wir uns für ein Grundsteuermodell aus, das die Grundstücks- und die Gebäudefläche berücksichtigt“, betonte Fraktionschef Reinhart. „Wenn wir kein eigenes Grundsteuergesetz im Land verabschieden, gilt das komplizierte und fragwürdige Scholz-Modell des Bundes auch hier. Das müssen wir verhindern.

Am 17. Dezember 2019 haben wir ein Dialoggespräch mit den Spitzen von Verbänden, Vereinen, Gewerkschaften und Interessenvertretungen über die verschiedenen zur Diskussion stehenden Modelle geführt. Das Gespräch hat unsere Ansicht bestärkt“, erklärte Wald.

„Durch die Expertenäußerungen sehen wir uns auch in der Auffassung bestärkt, dass es sehr wohl einen größeren rechtlichen Spielraum gibt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung im Besonderen auf den weit reichenden Spielraum bei der Auswahl des Steuergegenstands und der Bestimmung des Steuersatzes hingewiesen. Ausdrücklich wird betont, dass die Verwendung mehrerer Maßstäbe möglich ist, der Gesetzgeber sich also nicht auf nur einen Maßstab bei der Bemessung der Besteuerungsgrundlage beschränken muss“, betonten Reinhart und Wald.

 

(WR/TW/LS CDU-Landtagsfraktion)