Investitionen von rund 580 Millionen Euro in die Erhaltung des Straßennetzes Baden-Württemberg
Der Sanierungsstau im Land wird auch in Zeiten der Coronakrise weiter konsequent abgebaut. Hierzu wird auch im Jahr 2020 das Straßennetz in Baden-Württemberg und im Rhein-Neckar-Kreis umfangreich saniert.
Anlässlich der Verkündung der diesjährigen Investitionen in den Erhalt von Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen durch den Landesverkehrsminister am heutigen Donnerstag erklärt die CDU-Landtagsabgeordnete im Wahlkreis Weinheim, Julia Philippi: „Die Sanierung der Verkehrsinfrastruktur ist gerade für die wirtschaftsstarke Metropolregion Rhein-Neckar mit ihren erfolgreichen Unternehmen und den zahlreichen Pendlern ein wichtiger Standortfaktor. Ich freue mich daher, dass auch in meinem Wahlkreis wieder etliche Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden.“
Bei der Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Mannheim und Mannheim-Friedrichsfeld im Zuge der A 656 wird im Bereich der angrenzenden Bebauung eine Lärmsanierungsmaßnahme durchgeführt. Dabei wird als lärmmindernder Fahrbahnbelag ein offenporiger Asphalt eingebaut. Die Gesamtkosten liegen bei rund 4,5 Millionen Euro. Die Bauzeit für die Fahrtrichtung Mannheim ist von August 2020 bis Oktober 2020 geplant, für die Gegenrichtung (Fahrtrichtung Heidelberg) ist die Durchführung im Jahr 2021 vorgesehen. Für den Straßenbau gilt dabei weiterhin der Grundsatz: Erhaltung und Ausbau vor Neubau. Insgesamt werden landesweit mehr als 320 neue Erhaltungsmaßnahmen begonnen. Das Investitionsvolumen für die Erhaltung des Straßennetzes in Baden-Württemberg beträgt im Jahr 2020 rund 580 Millionen Euro: 155 Millionen Euro kommen vom Land und die restlichen 425 Millionen Euro vom Bund. Bislang starten die Baustellen trotz der Corona-Pandemie weitestgehend planmäßig. Infolge des zielgerichteten und effektiven Einsatzes der Erhaltungsmittel wird das Straßennetz in Baden-Württemberg zukunftsfest und leistungsfähig für die hohen Belastungen gemacht.
Der Erhalt des Straßennetzes umfasst vor allem Maßnahmen zur Erneuerung der Fahrbahndecken der Straßen sowie Erhaltungsmaßnahmen an den Bauwerken - insbesondere an Brücken und Stützwänden. Darüber hinaus werden aber auch Entwässerungseinrichtungen, Amphibienleiteinrichtungen, Hangrutschungen sowie Geh- und Radwege saniert.
(LS)