Fähre Neckarhausen: Landeszuschüsse, Fördermittel? Worum geht es und wie ist der aktuelle Sachstand?
Vor rund zwei Wochen war der regionalen Presse zu entnehmen, dass die Landtagsabgeordneten von CDU, Grüne und SPD ihre Enttäuschung zum Ausdruck brachten, dass das „Land“ der Gemeinde keine finanziellen Mittel für die Fähre zur Verfügen stellen würde. Auch in der letzten Gemeinderatssitzung wurden zum Thema Fragen gestellt. Gerne hätten wir den Sachverhalt in der öffentlichen Sitzung kurz dargelegt um Klarheit zu schaffen, doch leider bekamen wir hierzu keine Möglichkeit. Darum an dieser Stelle nochmal für die Allgemeinheit.
Zu Chronologie: Dem ganzen Prozedere ist ein gemeinsamer Brief der Abgeordneten Philippi (CDU) und Sckerl (Grüne) im Spätjahr 2019 an Verkehrsminister Hermann (Grüne) vorausgegangen.
In diesem Schreiben, welches sich an das Verkehrs- und Finanzministerium, jedoch nicht an „die gesamte Landesregierung“ richtete, bitten die beiden Abgeordneten zu prüfen in wie weit nach Landesstraßengesetz die Möglichkeit besteht, die Fähre finanziell zu unterstützen. Nach gründlicher Prüfung durch beide Ministerium stellte sich heraus, dass es keine Grundlage für eine dauerhafte finanzielle Beteiligung am (privaten) Fährbetrieb gäbe. Das war Stand 2019! Heute ist die Fähre zu 100% in kommunaler Hand. Das ist nun eine gänzlich andere Rechts- und Bewertungsgrundlage. Der Verweis des Ministers auf das mittelalterliche Fährregal, welches ein landesherrliches Privileg darstellt, kann ein Hindernis darstellen aber muss es nicht zwangsläufig, da die Rechtslage ist in diesem sehr speziellen Fall eine finanzielle Beteiligung nicht untersagt oder gar explizit ausschließt, sondern vielmehr lediglich keine Pflicht zur Unterhaltung vorsieht. Zusätzlich liegt auch keine Baulast seitens des Landes vor. Dennoch hätte das Land einen Ermessenspielraum, den es offensichtlich nicht nutzen möchte. Ähnlich verhält es sich auch bei der Kollerfähre zwischen Brühl und dem pfälzischen Otterstadt. Dort liegt die Baulast ganz klar beim Land und zwar durchgängig seit 1834 und dennoch möchte sich das Land aus der Finanzierung zurückziehen, mit Verweis auf den Landesrechnungshof, obwohl weit und breit keine alternative Rheinquerung vorhanden ist. Für unsere Gemeinde bestehen nun mehrere Möglichkeiten doch noch in den Genuss einer finanziellen Unterstützung zu kommen. Ersten handelt es sich heute um eine kommunale Einrichtung. Zweitens könnte die Gemeinde sich kundig machen, ob es möglich und überhaupt nötig ist das Fährregal zu löschen oder ob dies automatisch im Moment des Übergangs in kommunalen Besitz geschehen ist. Drittens könnte die Gemeinde oder auch der Kreis die Baulast für die Neckarquerung beantragen um nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz die Rechtsgrundlage für die Förderfähigkeit zu erlangen. Viertens könnte die Gemeinde über das Ministerium für Tourismus Mittel beantragen. Fünftens die Fähre samt Fährhaus als Kulturdenkmal deklarieren lassen, um so über das Ministerium für Wirtschaft, wo der Denkmalschutz angesiedelt ist, Mittel für die Denkmalförderung zu erhalten. Vermutlich gibt es noch weitere Möglichkeiten die zu einer temporären oder sogar dauerhaften Förderung führen. Mithilfe eines Gesamtkonzepts, das die Fähre als ortsprägende und identitätsstiftende Einrichtung betrachtet, ließen sich je nach Schwerpunkt verschiedene Fördermittel- und Zuwendungstöpfe anzapfen. Wir bleiben an der Sache dran und halten Sie auf dem Laufenden.
(LS)